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Aus der Praxis meiner Arbeit mit in verschiedenen Ländern verstreuten und in unterschiedlichen Sprachen verfassten historischen Quellen zu einem geschichtspolitisch kontroversen Thema gibt es v.a. drei Problemfelder: Rechte, Erfassung/Auswertung, Nutzung. Auch wenn mir Daten zur wissenschaftlichen Auswertung bereitgestellt werden, haben mir fast alle Rechteinhaber, darunter Archive sowie Privatpersonen, die elektronische Publikation (z.B. auf meinem Forschungsblog) oder die Weitergabe der Daten an Dritte untersagt. Jegliche Publikation der Daten kann daher nur bruchstückhaft bleiben. Dadurch entsteht eine erhebliche Schieflage des Erkenntnisgewinns, da ich nur solche Quellen allgemein zugänglich machen kann, deren Rechteinhaber ein - manchmal zweifelhaftes - Interesse an ihrer Publikation haben. Die vergleichende Auswertung der Daten wird in meinem Fall dadurch erschwert, da ich neben deutsch- und englischsprachigen Quellen auch mit japanisch- und chinesischsprachigem Material arbeite. Mir ist keine technische Infrastruktur bekannt, in der sich z. B. systematische Übersetzungsvergleiche durchführen ließen zwischen Quellen, die in mehreren lateinischen und nicht-lateinischen Schriften vorliegen. Die Schaffung und Bereitstellung solcher Infrastrukturen, die auch nicht-lateinische Schriften berücksichtigt, sind wesentlich für die Integration von Forschungsergebnissen aus den area studies in die Fachdisziplinen. Abschließend stellt sich für mich die Frage, warum ich zeit- und kostenintensiv zusammengetragenes, schwer zugängliches historisches Quellenmaterial ohne „incentives“ anderen Forschern zur Verfügung stellen sollte. Abhilfe könnte eine Übereinkunft schaffen, wonach Erstnutzer oder „Entdecker“ solcher Quellen, die einen erheblichen Beitrag zur Erschließung und Bereitstellung geleistet haben, in Arbeiten anderer Wissenschaftler genannt werden müssen und dies in der Forscher-Community als bedeutsame Forschungsleistung (ähnlich der Grundlagenforschung in Naturwissenschaften) Anerkennung findet. Das geschieht bisher nicht oder nur unzureichend. Stattdessen können sich etablierte Wissenschaftler mit besserem Zugang zu Publikationsoptionen bei der „Grundlagenforschung“ Anderer unbeschränkt bedienen, ohne dass dies als Plagiat geahndet wird, weil es sich um frei zugängliche Primärliteratur handelt. Hier müsste es an der Antrags- oder Publikationsschwelle (Verlage, Forschungsförderorganisationen etc.) einen Mechanismus geben, der dies verhindert und geisteswissenschaftliche Grundlagenforschung honoriert.