Task Area 5

14 Fehlende Angaben, wie Fotos genutzt werden können

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Ich leite eine historische Beratung für Autorinnen und Autoren. Daher arbeite ich viel mit Online-Bilddatenbanken aus der ganzen Welt. Gerade bei den deutschen Datenbanken fällt mir auf: Es wird zwar fleißig digitalisiert und ins Netz gestellt. Ob man diese Bilder aber nutzen kann, z.B. in einem Roman, einem Bildband oder einer Dissertation veröffentlichen kann, steht nicht direkt am Bild.
Man muss für jedes Bild einzeln nachfragen. Oft landen die Anfragen an einer anderen Stelle, die die Digitalisierung nicht durchgeführt hat (info). Wenn gleich AM BILD jedesmal eine Angabe zu Creative Commons-Grad stehen würde, könnten alle Seiten - Nutzer und bildgebende Institution - viel, viel Zeit sparen.

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13 Anreize schaffen für Datenpublikationen?

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Als Projektverantwortliche im Bereich "Dateninfrastruktur und Digital Humanities" ist es Teil meiner Aufgabe, aber auch mein Wunsch, meine Kolleginnen und Kollegen beim Erstellen und Veröffentlichen von Datenpublikationen zu ermutigen. Momentan gestaltet sich das vor allem deswegen schwierig, weil wir erstens immer noch nach den richtigen Formaten suchen, aber zweitens auch, weil Anreizstrukturen fehlen. Datenpublikationsformate werden insbesondere in der Geschichtswissenschaft noch nicht mit der gleichen Anerkennung versehen wie traditionelle Formate. Vielleicht würde hier eine Community-weite oder zumindest Community-unterstützte Plattform helfen, solche Anreiz- und Anerkennungsstrulturen zu schaffen. Vielleicht könnte man auch an Workshops oder dergleichen denken.

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7 Lizenzen

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Als Lehrstuhl einer Hochschule forschen wir auch mit und an Werkzeugen aus dem Bereich der automatisierten Auswertung von Datenbeständen. Ein wesentlicher Teil der Datenbestände sind digitalisierte Textkorpora, die zumeist in einem Textformat, wie beispielsweise XML, vorliegen, die aber für die Analysen in andere Dateiformate konvertiert werden müssen. Einige der Korpora unterlagen und unterliegen einer Lizenzpflicht. Dies bedeutet, sie dürfen nur dann von einer Person benutzt werden, wenn deren Institution (zum Beispiel über die UB) oder sie selbst eine kostenpflichtige Lizenz erworben hat. Die Lizenzen sind meist zeitlich begrenzt.
Um die Analyseergebnisse der automatisierten Auswertung der Textbestände nach den FAIR-Prinzipien langfristig zur Verfügung zu stellen, ist es notwendig, die Rohdaten, also die Korpora selbst, einzubeziehen. Es ist für uns schwer nachvollziehbar, welche praktischen Konsequenzen § 60d Urheberrechtsgesetz, speziell Absatz 3, für die Ausgestaltung dieser Prinzipien bei Textkorpora hat, die einer Lizenzpflicht unterlagen oder noch unterliegen. Einerseits soll das Korpus und dessen Vervielfältigungen nach Abschluss der Forschungsarbeiten gelöscht werden, andererseits darf es von den in den §§ 60e und 60f genannten Institutionen dauerhaft aufbewahrt werden. Zu den in 60f benannten Bildungseinrichtungen gehören laut Definition in § 60a Absatz 4 beispielsweise auch Hochschulen. Nach dieser Lesart dürften die Korpora und deren Vervielfältigungen auf hochschuleigenen Servern dauerhaft gespeichert werden. Das Aufbewahren an sich ermöglicht jedoch noch nicht den Zugang, da dieser nur über eine Bezahlschranke möglich ist. Ohne eine gültige Lizenz darf der Zugang zu den Rohdaten nicht gewährt werden.
Es erscheint insgesamt fragwürdig, wie die Qualität wissenschaftlicher Forschung bei automatisierten Analyseverfahren überprüf- und nachnutzbar gehalten werden kann, wenn ein wesentlicher Bestandteil der Forschung, die Rohdaten selbst, nicht zugänglich gemacht werden darf bzw. bei Nachnutzung durch den Erwerb einer Lizenz erst „hinzugekauft“ werden muss.

 

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