Ich verwalte als Privatperson einen großen Bestand von einigen Millionen Familienanzeigen (vor allem Todesanzeigen) aus Tageszeitungen des 20., z.T. auch 19. Jahrhunderts. Die Daten liegen einerseits als Digitalisate, andererseits als partielle Texterfassungen (Name des Verstorbenen, Ort, Datum) vor. Da die in den Anzeigen benannten Hinterbliebenen zu großen Teilen noch leben, greifen für die Weitergabe und Verarbeitung der Daten Datenschutzbestimmungen. Wie kann der Bestand rechtlich sauber für die Forschung bewahrt werden? Ich möchte den Bestand nicht weiter als Privatperson verantworten.
Task Area
Perspective
Tags