Das Konsortium NFDI4Memory
Wer wir sind
NFDI4Memory ist eines von 26 Fachkonsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur e.V. (NFDI). Es wird seit März 2023 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und ist seit Juli 2023 auch im NFDI e.V. als Konsortium (qua Satzung) vertreten.
NFDI4Memory vereint knapp 80 Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Art mit dem Fokus auf historische Themen: Dazu gehören Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, Museen, Archive und Bibliotheken sowie Einrichtungen der Informationsinfrastrukturen. Ihre jeweilige Kompetenzen werden in auf innovative Weise produktiv verknüpft .
Koordiniert und gesteuert wird die Arbeit des Konsortiums vom Steering Committee. Die Mitglieder tragen die Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsprogramms, entscheiden über Anpassungen der Maßnahmen und damit auch über die strategische Weiterentwicklung des Konsortiums. Das Steering Committee besteht aus dem Sprecher, den Co-Sprecher:innen der antragsstellenden Institutionen, die auch für die Koordination der Task Areas verantwortlich sind, und der Geschäftsführung des Konsortiums.
Unsere Community, die historisch arbeitenden Geisteswissenschaftler:innen, ist durch die beteiligten Einrichtungen in der General Assembly vertreten. Außerdem beteiligen sie sich am NFDI4Memory-Arbeitsprogramm. Das einmal im Jahr stattfindende Community Forum bietet der Community unter anderem die Gelegenheit zu Austausch und Vernetzung.
Zwei Gremien beraten das Konsortium mit ihrer fachlichen Expertise und evauluieren die inhaltliche Arbeit regelmäßig: das Academic Advisory Board sowie das Special Committee on Research Ethics.
Sprecher:innenwahl im Konsortium gemäß Satzung NFDI4Memory
Was ist ein Konsortium gemäß Satzung?
Um die Mitwirkung von Konsortium im NFDI-Verein zu ermöglichen, werden rechtlich unselbstständige Abteilungen eingerichtet, die sowohl in ihrer Struktur als auch in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den „Konsortien gemäß BLV“ entsprechen. Diese rechtlich unselbstständigen Abteilungen werden als „Konsortien gemäß Satzung“ bezeichnet. Sie werden auf Vorschlag des Direktors oder der Direktorin durch Beschluss des Wissenschaftlichen Senats gegründet, definiert, abgegrenzt und aufgelöst.
Was ist die Sprecher:innenwahl?
Die Sprecher:innenwahl ist ein Prozess, bei dem die Mitglieder des 4Memory-Konsortiums eine:n Sprecher:in und eine Stellvertretung wählen, die das Konsortium in der Konsortialversammlung vertreten. Diese Wahl findet alle zwei Jahre statt und erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung des Konsortiums. Der:die Sprecher:in ist dafür verantwortlich, die Interessen des Konsortiums im NFDI e.V. zu vertreten.
Kandidat:innen für die Sprecherwahl 2025
Die nächste Wahl findet vom 07.-10.07.2025 statt.
Stimmberechtigt sind alle Einrichtungen, die sowohl Mitglied im 4Memory-Konsortium als auch im NFDI e.V. sind. Sie bestimmen jeweils eine bevollmächtige Person, die an der Wahl teilnimmt.
Es kandidieren
- als Sprecher: Prof. Dr. Johannes Paulmann (IEG Mainz)
- als stellvertretende Sprecherin: Prof. Dr. Ursula Lehmkuhl (Universität Trier)